Unterschiede zwischen Kalibrierung und Eichung

 

DAkkS-Kalibrierung (kein gesetzlich geregelter Bereich)

Eichung (gesetzlich geregelter Bereich)

 

Warum?

DAkkS-Kalibrierung immer dann, wenn ein Prüfmittel (Waage oder Prüfgewicht) in einem QM-Prozess (z.B. nach ISO 9000ff, TS 16949, VDA 6.1, FDA, GLP, GMP, ...) eingesetzt wird.

 

Warum?

Eichpflichtiger Einsatz von Waagen und Prüfgewichten ist gesetzlich vorgeschrieben u.a. im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird, bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei der Herstellung von Fertigpackungen in der Heilkunde.

 

Was?

Jedes einwandfreie Prüfmittel kann DAkkS-kalibriert werden.

 

Was?

Eichen darf man nur Waagen mit Bauartzulassung und OIML-konforme Prüfgewichte.

 

Wie?

Feststellung der Richtigkeit weltweit durch nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Rückführung auf international anerkannte Normale. Der DAkkS-Kalibrierschein bestätigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung.

 

Wie?

Prüfung auf Eichfehlergrenzen (Toleranzen). Es gelten nationale Regelungen – zum Schutze des Verbrauchers. Für das Inverkehrbringen gelten EU-Richtlinien. Die anschließende Marktüberwachung ist national geregelt, in Deutschland durch das MessEG und MessEV.

 

Wo?

International anerkannt. Darüber wachen die EA (European co-operation for Accreditation) und die ilac (International Laboratory Accreditation Cooperation), sowie in Deutschland bspw. die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

 

 

Wo?

EU-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung als „Ersteichung“ EU-weit gültig. Nacheichung und nationale Konformitätserklärungen sind nur national anerkannt.

 

Wann?

Der Betreiber regelt den Einsatz der Prüfmittel und periodische Rekalibrierungsfristen selbst.

 

 

Wann?

Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der Waage/der Prüfgewichte und die Nacheichfristen. Hier gelten nationale Vorgaben.